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Keine Pflicht zu Mehrarbeit bei Schwerbehinderung

 

In der für angestellte Lehrkräfte an kirchlichen Schulen geltenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Mehrarbeit im Schulbereich heißt es: 

 

"Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."  

 

Die betroffenen Lehrkräfte müssen deshalb diesen Wunsch der Schulleitung gegenüber zum Ausdruck bringen, um von  Mehrarbeit befreit zu werden. 

 

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