Keine Pflicht zu Mehrarbeit bei Schwerbehinderung

 

In der für angestellte Lehrkräfte an kirchlichen Schulen geltenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Mehrarbeit im Schulbereich heißt es: 

 

"Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."  

 

Die betroffenen Lehrkräfte müssen deshalb diesen Wunsch der Schulleitung gegenüber zum Ausdruck bringen, um von  Mehrarbeit befreit zu werden. 

 

PowerPoint zum Festvortrag von Prof. Dr. Jacob Joussen
vom 02.04.2025
Vortrag Augsburg 2.4.2025_ENDG.pdf
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Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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