Im "Bleistein/Thiel [1] " steht zu den Aufgaben der DiAG:
"Sie ist Informations- und Beratungsorgan für die in ihr organisierten Mitarbeitervertretungen, für den Dienstgeber und den kirchlichen Gesetzgeber auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts im Gebiet einer Diözese.[ 1, §25 Rn9 ]
Sie "hat ein Interventionsrecht bei dem jeweiligen Dienstgeber im Sinn der MAVO." [ 1, §25 Rn10 ]
" In Fällen von Streitigkeiten hat die DiAG-MAV die Befugnis zur Vertretung der MAV oder einzelner Mitglieder ... ." [ 1, §25 Rn13 ]
Und in dem Freiburger Kommentar zur MAVO [2] steht zur Tätigkeit des Vorstandes:
Und weiter heißt es in diesem Kommentar: " Selbstverständlich sind Gesprächspartner des Vorstandes der DiAG nicht nur die der Arbeitsgemeinschaft angeschlossenen Mitarbeitervertretungen, sondern ... auch... der jeweilige Rechtsträger der Einrichtung ... ." [2, § 25 Rn21 ]
Daraus folgt zunächst, dass den Aufgaben des Vorstandes nicht ausschließlich im Ehrenamt geleistet werden kann.
Für eine sachgerechte Information durch den Vorstand im notwendigen Umfang ist entweder eine Geschäftsstelle mit einer festangestellten Teillzeitkraft oder zumindest ein Internetauftritt notwendig.
Auf der Website www.diag-mav-c-augsburg.de werden Themen aufgegriffen, die von Mitgliedern der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft nachgefragt wurden. Zahlreiche Fragen stehen noch zur Beantwortung an.
[1] Bleistein /Thiel
5. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2006
[2] Norbert Beyer, Willi Frank, Hans-Günther Frey, Wolfgang Hammerl, Matthias J. Müller, Wilma Schulze Froning, Martin Simon, Reiner Sroka, Gregor Thüsing, Claudia Tiggelbeck
Freiburger Kommentar zur Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung einschließlich Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) Stand März 2012