Die Aufgaben der DiAG-MAV-C sind nach § 25 Abs. 2 Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO):
1. gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch mit den
jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten
des Mitarbeitervertretungsrechts,
2. Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in
Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts,
3. Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen im
Falle des § 38 Abs. 2,
4. Förderung der Anwendung der Mitarbeitervertretungs-
ordnung,
5. Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der
Mitarbeitervertretungsordnung,
6. Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Bayer.
Regional-KODA [...] nach Aufforderung durch den
Vorsitzenden der Kommission,
7. Mitwirkung an der Wahl zu einer nach Art. 7 GrO zu
bildenden Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertrags-
rechts, soweit eine Ordnung dies vorsieht,
8. Erstellung der Beisitzerlisten nach § 44 Abs. 2 Satz 1,
9. Mitwirkung bei der Besetzung der Kirchlichen Arbeitsgerichte
nach Maßgabe der Vorschriften der KAGO.
Außerdem arbeitet die DiAG-MAV-C-Augsburg mit den diözesanen Arbeitsgemeinschaften aller anderen (Erz-)Diözesen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) zusammen.
Deren Aufgaben sind nach § 25 Abs. 5 MAVO:
1. Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches
unter ihren Mitgliedern,
2. Erarbeitung von Vorschlägen zur Anwendung des
Mitarbeitervertretungsrechts,
3. Erarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung der
Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung,
4. Kontaktpflege mit der Kommission für Personalwesen des
Verbandes der Diözesen Deutschlands,
5. Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Zentral-KODA
nach Aufforderung durch die Vorsitzende oder den
Vorsitzenden der Kommission,
6. Mitwirkung bei der Besetzung des Kirchlichen
Arbeitsgerichtshofes nach Maßgabe der Vorschriften der
KAGO.