Angestellte Teilzeitkräfte auf Klassenfahrt haben Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung:
Beispiel:
Eine angestellte Lehrkraft hat ein Teilzeitdeputat von 13/24. Sie nimmt an einer Klassenfahrt teil, die eine Woche dauert. Diese Lehrkraft kann 11 Stunden als Mehrarbeit geltend machen.
Entsprechendes gilt auch für kürzere Klassenfahrten.
(Vgl. dazu: KMSII.6-5 P4004.4-6b.98387 vom 20.08.2013 )