( Bei Teilzeitkräften erfolgt die Vergütung zeitanteilig für die Stunden, die
bis zur Vollbeschäftigung geleistet werden sofern nicht der Mehrarbeits-vergütungssatz höher ist. )
Mehrarbeit von Vollzeitkräften bzw. Mehrarbeit von Teilzeitkräften, die die Vollbeschäftigung übersteigt, wird nach folgenden Stundensätzen vergütet:
Bayersiches Besoldungsgesetz Anlage 9