Mehrarbeitsvergütung für angestellte Teilzeitlehrkräfte

Ergibt sich nach Gegenrechnung mit ausfallenden Unterrichtsstunden für einen Monat mindestens eine Mehrarbeitsstunde, so wird die Mehrarbeit ab der ersten Stunde vergütet. 

 

Die Vergütung erfolgt zeitanteilig für die Stunden, die bis zur Vollbeschäftigung geleistet werden, sofern nicht der Mehrarbeits-vergütungssatz höher ist.

 

(Die über die Vollbeschäftigung hinaus geleisteten Mehrarbeits-stunden werden analog zu den Vollzeitlehrkräften nach dem Mehrarbeitsvergütungssatz bezahlt.)

Sofern Mehrarbeit einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum, (d. h. für mindestens drei Monate) erforderlich wird, ist zu prüfen, ob der Umfang der Teilzeitbeschäftigung neu festzusetzen ist.

Ergibt sich in einem Monat vergütungsfähige Mehrarbeit, muss aufgrund des sog. Freizeitausgleiches die folgenden drei Monate abgewartet werden, ob mit ausfallenden Stunden gegengerechnet werden muss.

 

Beispiel für eine angestellte Teilzeitlehrkraft mit einem 

           Deputat von 12/23

 

 

Mehr-

stunden

   

 

Unterrichts-

  ausfall

    

Monats-

saldo

 

Vergütungs-

fähig

 

im .....

September   2   0    2 1 Januar
Oktober   0   1
  -1    
November   3   0
   3 2 März
Dezember   1   1    0    
Januar   1

  2

  -1    
Februar   2   2    0    

März

  2   0    2 2 Juli
April   1   1         0    

Mai

  2   2    0    
Juni   4   1   3    
Juli   1   5   -4    
Es werden fünf Stunden Mehrarbeit vergütet.

Beispiel für eine angestellte Teilzeitlehrkraft mit einem 

           Deputat von 17/24

 

 

Mehr-

stunden

   

 

Unterrichts-

  ausfall

    

Monats-

saldo

 

Vergütungs-

fähig

 

im .....

September   0   3   -3
Oktober   0   2
  -2
   
November   0   0
   0  
Dezember   4   1    3 April 
Januar   1

  2

  -1    
Februar   2   2    0    

März

  2   2    0
April   1   1         0    

Mai

  2   2    0    
Juni   4   1   3    
Juli   1   5   -4    
Es werden zwei Stunden Mehrarbeit vergütet.
Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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