Überblick zur Mehrarbeitsvergütung

Bei der Mehrabeitsvergütung für Lehrkräfte an kirchlichen Schulen sind vier Fälle zu unterscheiden:

  • angestellte  Teilzeitlehrkräfte und Kirchenbeamte in Teilzeit
  • angestellte  Vollzeitlehrkräfte und Kirchenbeamte in Vollzeit
  • vom Freistaat verbeamtete Teilzeitlehrkräfte
  • vom Freistaat verbeamtete Vollzeitkräfte

Im Folgenden wird die Mehrarbeitsvergütung für die angestellte und kirchenverbeamtete  Lehrkräfte beleuchtet.

Für die Vergütung von Mehrarbeit für angestellte Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft gelten - gemäß Nr. 4 Abs. 3 ABD Teil B 4.1.1/4.1.2/4.1.3 jeweils Nr.4 (3) -die Vorschriften für arbeitsvertraglich beschäftigte Lehrkräfte des Freistaates Bayern.

 


Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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