Bei der Mehrabeitsvergütung für Lehrkräfte an kirchlichen Schulen sind vier Fälle zu unterscheiden:
- angestellte Teilzeitlehrkräfte und Kirchenbeamte in Teilzeit
- angestellte Vollzeitlehrkräfte und Kirchenbeamte in Vollzeit
- vom Freistaat verbeamtete Teilzeitlehrkräfte
- vom Freistaat verbeamtete Vollzeitkräfte
Im Folgenden wird die Mehrarbeitsvergütung für die angestellte und kirchenverbeamtete Lehrkräfte beleuchtet.
Für die Vergütung von Mehrarbeit für angestellte Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft gelten - gemäß Nr. 4 Abs. 3 ABD Teil B 4.1.1/4.1.2/4.1.3 jeweils Nr.4 (3) -die Vorschriften für arbeitsvertraglich beschäftigte
Lehrkräfte des Freistaates Bayern.