Bei der zeitanteiligen Besoldung/Vergütung erhält die Lehrkraft - vereinfacht ausgedrückt - für jede Mehrarbeitstunde den Betrag, den die Lehrkraft auch für eine reguläre Unterrichtsstunde erhält.
Dieser Betrag berechnet sich ungefähr durch die Formel:
Monatsbrutto : ( Unterrichtsstunden laut Deputat ) : 4,348
( Bei Personen, deren Ehepartner auch im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, darf der Verheiratetenbestandteil des Orts- bzw. Familienzuschlages nur einmal ausgezahlt werden. Daher fällt bei der Mehrarbeitsberechnung dieser Verheiratetenbestandteil heraus.)
Über die genauen Regelungen geben die auszahlenden Stellen Auskunft.