Bei der Mehrarbeitsvergütung wird der Mehrarbeit der sogenannte Freizeitausgleich gegenübergestellt:
1. Mehrarbeit ist eine angeordnete, über das Deputat
hinausgehende, zusätzliche Unterrichtsverpflichtung.
Beispiele:
- Vertretungsstunden oder angeordneter Hausunterricht
- Teilnahme von Teilzeitlehrkräften an Klassenfahrten
Keine Mehrarbeit ist deshalb beispielsweise:
- Beaufsichtung eine Klasse zur Stillbeschäftigung
- Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen, die kein Unterricht sind ( z.B. Theaterbesuch, Begleitung von
Klassen zu Gottesdiensten )
- Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen, wie z.B.
Lehrerkonferenzen
2. Freizeitausgleich ist der Unterrichtsausfall, den die
Lehrkraft im Rahmen ihrer Unterrichtspflicht zu erteilen
hätte und nicht nachgeholt hat, sowie in den Zeiten nach
dem Ende der Abschlussprüfungen (, also nach der
allerletzten (mündlichen) Prüfung ).
Beispiele für Unterrichtsausfall:
- Die Klasse ist wegen einer Klassenfahrt nicht an der Schule.
- Die Klasse schreibt in der Unterrichtsstunde der Lehrkraft in
einem anderen Fach Schulaufgabe.
Kein Unterrichtsausfall sind beispielsweise:
- Schulferien
- Sonderurlaub
- Dienst- und Arbeitsbefreiungen
- Unterrichtsausfall wegen Konferenzen
- Zeiten eines Arbeitsausfalles, die vom Dienstherrn allgemeine
genehmigt werden, wie "Hitzefrei"
Stand: März 2013