Hier finden Sie eine gekürzte Fassung der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10.10.12 2032.3-UK zur Mehrarbeit im Schulbereich,
die zur besseren Lesbarkeit etwas gekürzt, Wesentliches hervorgehoben wurde.
Rechtsgrundlage ist die ungekürzte Fassung.
Bei der Mehrarbeitsvergütung wird der Mehrarbeit der sogenannte Freizeitausgleich gegenübergestellt.
Die Erklärung dieser beiden Begriffe finden Sie hier.
Bei Teilzeitlehrkräften sowie angestellten Vollzeitkräften mit lang andauernder Mehrarbeit erhalten eine zeitanteilig Vergütung.
Einen Hinweis zur Berechnung finden Sie hier.