In der Mitarbeitervertretungsordnung steht:
§ 27 Information
(1) Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten, welche die Dienstgemeinschaft betreffen. Auf Wunsch findet eine Aussprache statt.
(2) Der Dienstgeber informiert die Mitarbeitervertretung insbesondere über
- Änderungen und Ergänzungen des Stellenplanes,
Zur Vorlage eines Stellenplanes liegt eine Gutachten der zentralen Gutachterstelle beim Verband der Diözesen Deutschlands sowie ein Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes vor.