Der Zeitraum für die Wahl aller Mitarbeitervertretungen liegt in der Diözese Augsburg einheitlich zwischen dem 1. März 2025 und dem 30. Juni 2025.
Für die Schulen des Schulwerks Augsburg erscheint ein Wahltermin im Mai als günstig.
Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der Mitarbeitervertretung bestimmt diese den Wahltermin, der spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Amtszeit der MAV liegen soll. Ebenfalls spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Mitarbeitervertretung einen Wahlausschuss, der aus drei oder fünf Mitgliedern besteht, die, wenn sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind, auch wahlberechtigt sein müssen.
Die Wahlerläuterungen und die Wahlmappe der DiAG-MAV-A der Erzdiözese München und Freising sind für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sehr hilfreich.
[Die Regelungen zu: II. Die Mitarbeitervertretung (§6 - §20) der Mitarbeitervertretungsordnungen der Erzdiözese München und Freising und der Diözese Augsburg sind bis auf einen unerheblichen Unterschied im §17 gleich. ]